Was ist Fair parken?
Fair Parken GmbH ist ein privates Unternehmen, das Parkplätze im Auftrag der Eigentümer überwacht und bewirtschaftet. Besonders häufig arbeitet Fair Parken mit Supermärkten und Einkaufszentren zusammen – insgesamt betreut die Firma rund 2.400 private Parkplätze in Deutschland. Stellst du dein Auto auf so einem Parkplatz ab, gelten die dort ausgeschilderten Nutzungsbedingungen (z. B. maximale Parkdauer, Parkscheibenpflicht). Fair Parken kontrolliert die Einhaltung dieser Regeln mit geschultem Personal oder zunehmend auch per Kamera und Sensoren.
Wenn du gegen die Bedingungen verstößt, erhältst du keinen „Knöllchen“ vom Ordnungsamt, sondern eine private Vertragsstrafe von Fair Parken. Das heißt, du findest entweder eine Zahlungsaufforderung an der Windschutzscheibe oder bekommst einige Wochen später Post von Fair Parken. Diese Zahlungsaufforderung ist kein offizieller Bußgeldbescheid – Fair Parken darf keine Bußgelder oder Punkte verhängen, da es sich um Privatgelände handelt. Stattdessen stützt sich die Forderung auf einen Vertrag, den du durch das Abstellen deines Fahrzeugs stillschweigend mit dem Parkplatzbetreiber eingehst. Wichtig ist dabei, dass die Regeln und die Konsequenzen (Vertragsstrafe) auf deutlichen Schildern am Parkplatz angegeben sind; nur dann ist die Strafzahlung rechtlich zulässig. Im Gegenzug darf die Vertragsstrafe aber auch nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen – in der Praxis liegen die Forderungen von Fair Parken meist bei etwa 20–30 €.
Adresse und Kontakt von Fair Parken
Wenn du einen Widerspruch einlegen oder Kontakt aufnehmen möchtest, benötigst du die offiziellen Kontaktdaten von Fair Parken. Hier die Adresse und Impressumsdaten des Unternehmens (Stand 2025):
- Firma: fair parken GmbH
- Adresse: Grafenberger Allee 337c, 40235 Düsseldorf
- Telefon: (0211) 95 43 37 11
- E-Mail: info@fairparken.com
(Geschäftsführer: Thomas Herrmann, Mirco Michalski, Markus Mittelstädt. Amtsgericht Düsseldorf, HRB 73725)
Warum hast du eine Vertragsstrafe von Fair Parken erhalten?
Typische Gründe für eine Vertragsstrafe von Fair Parken sind Verstöße gegen die ausgeschilderten Parkplatzregeln. In der Praxis passiert das meist so: Du hast deine Parkscheibe vergessen oder sie nicht korrekt eingestellt oder du hast die erlaubte Parkdauer überschritten. Dadurch hast du gegen die Nutzungsbedingungen des Parkplatzes verstoßen und Fair Parken stellt dir deswegen eine Vertragsstrafe in Rechnung. Auf den Schildern am Parkplatz steht zum Beispiel: „Parken nur mit Parkscheibe“ und dass bei Verstößen (keine Scheibe oder Zeit überzogen) eine Vertragsstrafe fällig wird. Hältst du dich nicht an diese Regeln, darf Fair Parken direkt vor Ort einen Strafzettel ausstellen – oder bei kamerabasierter Überwachung deine Daten als Halter abfragen und dir später eine Zahlungsaufforderung schicken.
Obwohl es sich um kein behördliches Bußgeld handelt, solltest du eine Vertragsstrafe von Fair Parken nicht ignorieren. Wenn du gar nicht reagierst oder nicht fristgerecht bezahlst, schickt Fair Parken in der Regel eine Mahnung und schlägt nochmal ca. 10 € Mahngebühr drauf. Im schlimmsten Fall behält sich das Unternehmen vor, ein Inkasso einzuschalten oder zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Du hast also zwei Möglichkeiten: zahlen – oder begründet Widerspruch einlegen, wenn du die Strafe für unberechtigt hältst. Im Folgenden erfährst du, in welchen Fällen sich ein Widerspruch lohnt und was dabei zu beachten ist.
Wann lohnt sich ein Widerspruch?
Nicht immer musst du eine Vertragsstrafe von Fair Parken einfach hinnehmen. Es gibt ein paar Fälle, in denen ein Widerspruch Erfolg verspricht und du gute Chancen hast, die Zahlung abzuwenden. Prüfe am besten, ob einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:
- Hinweisschild fehlte oder war unzureichend: War auf dem Parkplatz kein Schild angebracht, das auf Parkscheibenpflicht, Höchstparkdauer und Vertragsstrafe hinweist, konnte kein gültiger Vertrag zustande kommen. Gleiches gilt, wenn ein Schild vorhanden war, du es aber beim besten Willen nicht sehen konntest – zum Beispiel weil es verdeckt oder unleserlich war. Ohne klare Beschilderung ist die Vertragsstrafe in der Regel nicht zulässig.
- Parkschein oder Kassenbon als Nachweis: Falls du zwar die Parkscheibe vergessen hast, aber tatsächlich nur regulär einkaufen warst, kannst du das oft nachträglich beweisen. Zum Beispiel mit deinem Kassenbon oder Parkticket. Dieser Beleg zeigt, wann du im Laden warst, und kann untermauern, dass du die Höchstparkdauer gar nicht überschritten hast. Fair Parken bietet hierfür sogar ein Online-Portal an, wo du den Kassenbon zusammen mit deinem Aktenzeichen hochladen kannst. In vielen Fällen zeigt sich Fair Parken kulant: Wenn klar ist, dass du rechtzeitig wieder weggefahren bist, wird die Vertragsstrafe dann storniert.
- Unverhältnismäßig hohe Strafe: Eine Vertragsstrafe darf nicht willkürlich hoch sein. Sie muss sich ungefähr an den üblichen Verwarngeldern für Falschparken orientieren. Beträge deutlich über 30 € sind meist unangemessen. Ist die geforderte Summe viel höher als üblich, kannst du das als Argument im Widerspruch anführen. Gerichte sehen überzogene Vertragsstrafen oft kritisch und möglicherweise sind solche Klauseln in den AGB unwirksam.
- Du warst nicht der Fahrer: Der Brief von Fair Parken geht immer an den Halter des Fahrzeugs. Doch vielleicht bist du selbst gar nicht gefahren, sondern jemand anderes hat dein Auto dort abgestellt. Grundsätzlich gilt: Vertragsstrafen können nur von der Person verlangt werden, die den Vertrag geschlossen hat – also dem Fahrer, der geparkt hat. Wenn du zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht selbst gefahren bist, kann ein Widerspruch ebenfalls sinnvoll sein. (Mehr dazu im Abschnitt Rechtlicher Hinweis: Halterhaftung.)
Beachte: Einfach nur zu behaupten, es habe kein Schild gegeben oder du seist nicht gefahren, reicht meist nicht aus. Im Widerspruch solltest du deine Aussagen, soweit möglich, mit Beweismitteln stützen. Mach am besten Fotos vom Parkplatz (wenn Beschilderung fehlt oder schlecht platziert) und lege Kopien von Belegen (Einkaufszettel, Parkticket etc.) bei. Je plausibler und belegter deine Argumente sind, desto höher die Erfolgschancen, dass Fair Parken die Forderung fallenlässt.
Rechtlicher Hinweis: Halterhaftung
Viele Autofahrer sind unsicher, wer genau zahlen muss, wenn das Auto auf einem Privatparkplatz falsch stand. Wichtig zu wissen: Der Vertragsverstoß entsteht durch das Parken – und damit zunächst durch die handelnde Person (Fahrer*in) und nicht automatisch durch den Fahrzeughalter. Lange Zeit wurde daher argumentiert, dass der Halter nicht haften muss, wenn er nicht selbst gefahren ist. In so einem Fall käme kein Vertrag zwischen Halter und Parkplatzbetreiber zustande.
Allerdings hat der Bundesgerichtshof diese Frage 2019 höchstrichterlich entschieden. Laut dem Urteil vom 18.12.2019 (BGH, Az. XII ZR 13/19) haftet der Halter doch, wenn er seine Fahrereigenschaft bestreitet, ohne den tatsächlichen Fahrer zu benennen. Fair Parken beruft sich explizit auf dieses Urteil und fordert Fahrzeughalter in solchen Fällen auf, entweder den verantwortlichen Fahrer mit Namen und Anschrift zu nennen oder die Vertragsstrafe selbst zu bezahlen. Tust du weder noch, droht Fair Parken, rechtliche Schritte gegen dich als Halter einzuleiten.
Für dich bedeutet das: Wenn du einen Widerspruch einlegst mit der Begründung, du seist nicht gefahren, musst du sehr vorsichtig agieren. Diese Argumentation alleine zieht heutzutage kaum noch, sofern du den Fahrer nicht offenlegst. Überlege dir gut, ob du bereit bist, den tatsächlichen Fahrer zu nennen. Falls nicht, kann es sein, dass du als Halter aufgrund der aktuellen Rechtslage trotzdem zahlen musst. Im Zweifel solltest du rechtlichen Rat einholen, um deine Optionen abzuwägen. (Hinweis: Die rechtliche Situation kann sich weiterentwickeln – Stand 2025.)
Unterstützung bei deinem Widerspruch
Du bist mit der Vertragsstrafe nicht einverstanden und möchtest Widerspruch einlegen, bist dir aber unsicher, wie genau? Keine Sorge – du musst nicht alles alleine durchkämpfen. Wir unterstützen dich gerne dabei, dein Recht durchzusetzen. Mit unserem Service kannst du schnell und unkompliziert deinen persönlichen Widerspruch erstellen lassen und so die Forderung von Fair Parken anfechten.
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Nie wieder die Parkscheibe vergessen: Digitale Parkscheibe nutzen
Digitale Parkscheibe an der Windschutzscheibe. Eine praktische Maßnahme, um zukünftige Vertragsstrafen zu vermeiden, ist die digitale Parkscheibe. Diese elektronische Parkscheibe wird gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht und stellt beim Abstellen des Autos automatisch die Ankunftszeit ein. So musst du nicht mehr daran denken, die blaue Scheibe manuell zu stellen – das Gerät erledigt es für dich zuverlässig. Wichtig: In Deutschland sind digitale Parkscheiben erlaubt, sofern sie eine amtliche Typengenehmigung haben und den gesetzlichen Vorgaben (z. B. blaues „P“-Symbol, korrekte Zifferngröße) entsprechen. Viele zugelassene Modelle sind im Handel erhältlich.
Interessiert? Mehr Infos zur elektronischen Parkscheibe – inklusive Empfehlungen, worauf du beim Kauf achten solltest – findest du auf unserer Seite Digitale Parkscheibe. Mit einer solchen Parkscheibe brauchst du dir in Zukunft keine Sorgen mehr zu machen, dass du versehentlich ohne gültige Markierung parkst. So parkst du entspannter – und Fair Parken hat keinen Grund mehr, dir einen Strafzettel zu verpassen!