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Strafzettel auf dem Supermarktparkplatz? Wir zeigen dir, wie du dich wehren kannst – mit Widerspruchsvorlage, Tipps und der passenden digitalen Parkscheibe.


Vertragsstrafe auf dem Supermarktparkplatz – Was tun? So legst du Widerspruch ein

⚖️ Rechtlicher Hinweis

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Du hast nach dem Einkauf plötzlich einen „Supermarkt Strafzettel“ am Auto oder bekommst Tage später Post vom Parkplatzbetreiber? Keine Panik: In diesem Beitrag erfährst du, was es mit der Vertragsstrafe auf dem Parkplatz auf sich hat, wie du dich wehren kannst und wie du solche „Knöllchen“ in Zukunft vermeidest. Viele Betroffene empfinden die erhaltene Parkplatz Strafe als unfair und suchen dringend nach Hilfe – hier bekommst du sofortige Tipps inklusive Vorlage für den Widerspruch und einen Hinweis, wie du dich künftig schützen kannst.

Warum gibt es Vertragsstrafen auf dem Supermarktparkplatz?

Immer mehr Supermärkte, Baumärkte und Einkaufszentren lassen ihre privaten Parkplätze von speziellen Firmen überwachen. Das Ziel: Fremd- und Dauerparker fernhalten, damit echte Kunden immer einen Platz finden. Überschreitest du die zulässige Parkdauer (oft 1–2 Stunden) oder vergisst die Parkscheibe, riskierst du ein privates Knöllchen. Wichtig: Dabei handelt es sich nicht um ein Bußgeld der Polizei oder der Stadt, sondern um eine vertragliche Strafzahlung (Vertragsstrafe) auf Privatgelände.

Wenn du dein Auto auf dem Kundenparkplatz abstellst, schließt du rechtlich einen Vertrag mit dem Parkplatzbetreiber bzw. der beauftragten Firma. Die Parkbedingungen und Regeln (AGB) werden meist auf Schildern am Parkplatz ausgewiesen. Mit dem Abstellen deines Fahrzeugs akzeptierst du diese Regeln – etwa die maximale Parkdauer oder die Pflicht zur Nutzung einer Parkscheibe. Verstößt du dagegen, wird eine Vertragsstrafe fällig. In der Regel liegt diese bei circa 15 bis 30 Euro, teilweise werden auch 50–60 Euro verlangt. Diese Forderung ist rechtlich grundsätzlich zulässig, sofern die Bedingungen klar erkennbar waren und die Strafe angemessen bleibt.

Sind solche privaten Strafzettel rechtens? Ja, grundsätzlich schon – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Vertragsstrafe darf nur erhoben werden, wenn deutlich auf die Parkregeln hingewiesen wurde. Das heißt: Die Schilder am Parkplatz müssen gut sichtbar und lesbar angebracht sein und klar ausweisen, welche Regeln gelten und welche Strafe bei Verstößen droht. Fehlen Hinweisschilder, sind sie im Kleingedruckten versteckt oder leicht zu übersehen, kommt kein wirksamer Vertrag zustande – eine Forderung wäre dann nicht zulässig. Auch unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafen sind unwirksam. Laut Rechtsprechung dürfen die Strafen höchstens etwa doppelt so hoch sein wie ein vergleichbares Verwarngeld im öffentlichen Raum. Richtwert: Mehr als 30 € sollten es in der Regel nicht sein. Müssen Kunden etwa 40 € oder 50 € zahlen, lohnt es sich zu prüfen, ob das angemessen ist – oft kannst du in so einem Fall Widerspruch einlegen.

Viele empfinden die Vertragsstrafen als Abzocke, vor allem wenn man tatsächlich Kunde im Laden war. Kein Wunder, dass Begriffe wie „Parkplatz Strafe unfair“ häufig gegoogelt werden. Doch was kannst du konkret tun, wenn du so einen privaten Strafzettel bekommen hast?

Fahrer oder Halter – Wer muss zahlen?

Zunächst ist entscheidend, wer dein Auto geparkt hat. Vertragsstrafen auf Privatparkplätzen können grundsätzlich nur vom Fahrer verlangt werden, nicht automatisch vom Halter des Fahrzeugs. Der Vertrag über die Parkplatznutzung kommt nämlich mit der Person zustande, die das Auto abgestellt hat. In der Praxis ermitteln die Firmen über das Kennzeichen jedoch den Halter und schicken ihm die Zahlungsaufforderung. Wichtig: Warst nicht du der Fahrer, musst du außergerichtlich nicht preisgeben, wer gefahren ist. Es gibt – anders als im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht – keine Halterhaftung für solche privaten Vertragsstrafen. Der Bundesgerichtshof hat klar gestellt, dass der Halter nicht zahlen muss, wenn er den Fahrer nicht benennt, und gegenüber dem Parkplatzbetreiber keine Auskunftspflicht besteht.

Du solltest in diesem Fall der Firma schriftlich mitteilen, dass du die Forderung nicht anerkennst (mehr dazu im Abschnitt Widerspruch). Kommt es später doch zum Gerichtsverfahren und der Betreiber behauptet, du selbst habest geparkt, musst du allerdings darlegen, wer alternativ als Fahrer infrage kommt. Andernfalls könnte das Gericht dich als Vertragspartei behandeln. Tipp: Wenn du nachweislich gar nicht vor Ort gewesen sein konntest (z. B. wegen Urlaub), teile dies gleich mit. Dennoch gilt: Außergerichtlich bist du nicht verpflichtet, den tatsächlichen Fahrer zu nennen.

Manche Firmen versuchen in solchen Fällen, den Halter über Umwege haftbar zu machen. Sie drohen z. B. mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Darin sollst du versprechen, dein Auto künftig nicht mehr dort falsch abzustellen, andernfalls zahlst du eine hohe Vertragsstrafe (oft mehrere hundert Euro). Tatsächlich hat der BGH entschieden, dass so eine Unterlassungserklärung schon beim ersten Verstoß verlangt werden kann, wenn der Halter den Fahrer nicht nennen will. Unser Rat: Unterschreibe so etwas nur, wenn du dir absolut sicher bist, dass weder du noch jemand anders mit deinem Wagen dort je wieder parken wird. Bist du unsicher, solltest du rechtlichen Rat einholen, statt vorschnell zu unterschreiben.

Widerspruch einlegen – so gehst du vor

Fühlst du dich ungerecht behandelt oder warst du gar nicht der Fahrer? Dann kannst (und solltest) du Widerspruch gegen die Vertragsstrafe einlegen. Viele Betroffene suchen dafür nach Vorlagen – Stichwort „Widerspruch Muster PDF“. Im Folgenden erklären wir Schritt für Schritt, wie du deinen Widerspruch vorbereitest.

1. Situation prüfen: Überlege dir zunächst, warum die Forderung deiner Meinung nach unbegründet oder unfair ist. Mögliche Gründe für einen Widerspruch sind z. B. fehlende oder unklare Beschilderung, eine unverhältnismäßig hohe Strafe (deutlich über 30 €) oder die Tatsache, dass du nicht selbst gefahren bist. Auch wenn besondere Umstände vorlagen (etwa ein medizinischer Notfall), können diese erwähnt werden.

2. Beweise sichern: Falls du meinst, dass die Hinweisschilder unzureichend waren, dokumentiere das unbedingt. Mache Fotos von den Parkplatz-Schildern (inklusive Einfahrt und allen relevanten Texten). Notiere dir gegebenenfalls Zeugen, die bestätigen können, dass die Schilder z. B. verdeckt oder zu klein waren. Bewahre auch deinen Kassenzettel vom Einkauf auf – er belegt, dass du tatsächlich Kunde warst.

3. Supermarkt kontaktieren (optional): Warst du Kundin/Kunde im Geschäft, lohnt es sich manchmal, direkt den Supermarkt anzusprechen. Einige Filialleiter zeigen Kulanz und stornieren die Vertragsstrafe, wenn du nachweist, dass du Kunde warst. Frag freundlich beim Kundenservice nach, ob sie dir helfen können. Wichtig: Lass dir eine Zusage, dass du nicht zahlen musst, schriftlich geben (E-Mail oder Bestätigung auf dem Brief). So bist du auf der sicheren Seite, falls die Parkplatzfirma doch nachfasst.

4. Widerspruchschreiben aufsetzen: Formuliere ein Schreiben an die Parkplatzfirma (deren Adresse steht meist auf dem „Knöllchen“ oder im Brief). Darin widersprichst du der Forderung ausdrücklich und begründest kurz, warum du nicht zahlst. Wichtig ist, unmissverständlich klarzustellen, dass du keine Zahlung leisten wirst, solange die Angelegenheit nicht geklärt ist. Weise außerdem vorsorglich darauf hin, dass du außergerichtlich nicht zahlen wirst und zusätzliche Mahn- oder Inkassokosten daher nicht erstattungsfähig sind. Dieses deutliche Statement ist wichtig, um zu verhindern, dass noch mehr Gebühren auflaufen.

Für dein Schreiben kannst du dich an bestehenden Mustern orientieren. Statt mühsam selbst einen Brief zu formulieren, nutze gerne unsere Widerspruch-Vorlage (PDF). Sie enthält alle wichtigen Punkte und kann individuell angepasst werden – so sparst du Zeit. (Jetzt Widerspruchsvorlage herunterladen und Einspruch einlegen!)

5. Versand und Fristen: Sende den Widerspruch sofort nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ab, spätestens jedoch innerhalb der gesetzten Frist. Am besten verschickst du ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben, damit du einen Nachweis hast. Falls eine E-Mail-Adresse angegeben ist, kannst du zusätzlich per Mail schicken. Bewahre Kopien deines Schreibens und aller Belege (Fotos, Kassenzettel, Schreiben des Supermarkts etc.) gut auf.

6. Abwarten und reagieren: Nachdem dein Widerspruch raus ist, heißt es abwarten. Mit etwas Glück verzichtet die Firma auf die Forderung oder meldet sich mit einer Stellungnahme. Bleib standhaft: Nicht zahlen, solange der Vorgang geprüft wird. Solltest du eine ablehnende Antwort oder Mahnungen erhalten, schrecke nicht zurück. Oft sind Mahngebühren oder Inkassokosten überzogen – diese dürfen nur bei Verzug verlangt werden, also wenn du wirklich in Zahlungsverzug warst. Da du jedoch sofort widersprochen hast, bist du erstmal nicht im Verzug. Weist du in deinem Schreiben darauf hin, hast du gute Karten, dass unberechtigte Zusatzforderungen entfallen.

Im besten Fall wird die Sache aus Kulanz eingestellt – insbesondere, wenn du nachweislich Kunde warst und nur die Parkscheibe vergessen hattest. Viele Parkplatzbetreiber zeigen sich einsichtig, wenn man glaubhaft und freundlich seine Sicht darlegt. Sollte dennoch ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage kommen, zögere nicht, juristischen Rat einzuholen (z. B. bei einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale).

Fazit: Widerspruch lohnt sich – und so schützt du dich in Zukunft

Ein Widerspruch gegen eine Vertragsstrafe auf dem Privatparkplatz kann sich definitiv lohnen, wenn die Forderung unfair oder unrechtmäßig erscheint. Wichtig ist, dass du schnell, sachlich und schriftlich reagierst, statt einfach nichts zu tun – denn ignorieren würde nur zu höheren Kosten führen. Mit einem gut begründeten Einspruch stehen die Chancen nicht schlecht, dass du die „Parkplatz-Abzocke“ abwenden kannst.

Zum Schluss noch ein Tipp, damit es gar nicht erst wieder so weit kommt: Vermeide zukünftige Knöllchen, indem du immer die Parkzeit im Blick hast. Hier kann eine digitale Parkscheibe helfen, die automatisch die Ankunftszeit einstellt und gut sichtbar auslegt – so vergisst du nie wieder, die Uhr zu stellen. Schau dir gerne unsere Empfehlung für die digitale Parkscheibe an – so schützt du dich in Zukunft vor unnötigen Strafzetteln.

Mit diesen Informationen und Hilfsmitteln bist du bestens gerüstet, um gegen ungerechtfertigte Vertragsstrafen vorzugehen – und künftig stressfrei auf dem Supermarktparkplatz zu parken!